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Wikileaks: Fortsetzung folgt

Nach dem Ausweisungsbescheid für den Wikileaks-Gründer ist nicht das letzte Wort gesprochen.  

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Wikileaks-Gründer Julian Assange hat den Kampf gegen seine Auslieferung an Schweden zwar zunächst verloren. Doch mit dem Ausweisungsentscheid des britischen Richters Howard Riddle ist mit Sicherheit nicht das letzte Wort gesprochen. Fortsetzung folgt, zunächst mit dem von den Assange-Anwälten sofort angekündigten Einspruch und notfalls mit dem Gang bis zum Gerichtshof für Menschenrechte.

Den Gerichtshof will der Wikileaks-Frontmann anrufen, wenn auch die Berufungsinstanz gegen ihn entscheiden sollte. Dabei gibt es rein juristisch wenig zu deuteln. Auf den ...

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