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Vorsicht bei der Abfassung des Testaments: „Ich vermache alles meinem Tier“ ist keine gültige Formulierung. Foto: TMN
Tiere können nach deutschem Recht nicht erben. "Tiere sind Tiere, aber keine Rechtssubjekte. Das können nur Personen sein, natürliche oder juristische", sagt Klaus Michael Groll, Gründungspräsident des Deutschen Forums für Erbrecht in München unter Berufung auf ...