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Wie man dem Unkraut zu Leibe rückt

Trotz gesetzlichen Verbotes: Bei den örtlichen Werkhöfen wird der Ruf nach dem Einsatz von Herbiziden wieder lauter.  

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EFRINGEN-KIRCHEN (nn). Der Einsatz von Unkrautvertilgungsmitteln ist in Baden-Württemberg außerhalb der Landwirtschaft verboten. Dennoch hat die Gemeinde nun einen Ausnahmegenehmigung für den Einsatz auf Friedhöfen beantragt. Auch in Eimeldingen macht man sich Gedanken über einen ähnlichen Vorstoß.

Insbesondere bei den Werkhöfen ist man über das Verbot wenig erfreut. Personalmangel und Finanzdruck machen die mechanische Entfernung des ...

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