Wie frei ist der Tod?
Karlsruhe verhandelt über Verbot der organisierten Sterbehilfe / Befürworter und Gegner berufen sich auf Selbstbestimmung.
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KARLSRUHE. Unverhältnismäßig oder nicht? Das Bundesverfassungsgericht prüft am Dienstag und heutigen Mittwoch die neue Strafvorschrift gegen die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung". Geklagt hatten Sterbehilfevereine, Ärzte und Schwerkranke.
Einer der Kläger ist der Verein "Sterbehilfe Deutschland" des ehemaligen Hamburger CDU-Justizsenators Roger Kusch. Von der Gründung 2009 bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes 2015 hat der Verein rund 250 Mitglieder bei der Selbsttötung begleitet. Die Vereinsmitglieder zahlen ...