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LÖRRACH. Trennen sich Paare mit Kindern, bleiben Streitigkeiten um den Umgang mit dem Kind oft nicht aus. Nach der gesetzlichen Grundregelung hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; umgekehrt ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen ...