An Sonn- oder Feiertagen herrscht eigentlich Beschäftigungsverbot. Doch es gibt viele Ausnahmen. Welche Regeln gelten? Was gilt für Zuschläge und Freizeitausgleich? Fragen und Antworten.
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Beschäftigte in Krankenhäusern, in der Gastronomie und Hotellerie, kulturellen Einrichtungen und im öffentlichen Dienst sind häufig von Sonn- und Feiertagsarbeit betroffen. Foto: Frank Rumpenhorst
An Sonn- oder Feiertagen arbeiten – eigentlich ist das in Deutschland verboten. Der Sonntagsschutz ist sogar im Grundgesetz verankert. Beschäftigte sollen sich am siebten Tag der Woche sowie an Feiertagen vom Joballtag erholen, um wieder fit in die neue Arbeitswoche zu starten. Doch in einigen Branchen kommen Beschäftigte nicht dran vorbei, auch an Tagen, an denen ...