Weil am Rhein

Wettbüros werden vorerst nicht zur Kasse gebeten

Die Stadt Weil soll vorerst darauf verzichten, Wettbüros zu besteuern. Das empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat. Grund dafür ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg.  

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Wettbüros werden vorerst nicht zur Kasse gebeten.   | Foto: Lauber
Wettbüros werden vorerst nicht zur Kasse gebeten. Foto: Lauber
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Vorgehensweise der Städte Mannheim und Lahr, die wie Weil am Rhein eine Steuer erheben, die nach der Fläche des Wettbüros bemessen ist, für unrechtmäßig erklärt. Für die Stadt Weil am Rhein würde das einen Einnahmeausfall von etwa 20 000 Euro ...

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Schlagworte: Rechtmäßig Ganz

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