Werkstatt völlig ausgeräumt
Gericht stellt Verfahren gegen Angeklagten gegen Auflage ein.
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OFFENBURG/FRIESENHEIM. Ein Lackierer hat sich erfolgreich gegen einen Strafbefehl, der ihn als vorbestraft ausgewiesen hätte, zur Wehr gesetzt. Das Verfahren wegen Unterschlagung einer kompletten Werkstatteinrichtung in einem Wert von rund 30 000 Euro ist vom Amtsgericht gegen eine Auflage von 600 Euro eingestellt worden.
Nach einem Zwangsräumungsbeschluss, hat der 40-Jährige aus dem Raum Friesenheim laut dem Strafbefehl die Ausstattung einer 800 Quadratmeter großen Werkstatt innerhalb von drei Tagen mit zwei Lkw im Dauereinsatz ...