Zugeparkt
Wer sich fürs Zuparken "rächt", begeht eine Straftat
Wer seinen eigenen Privatparkplatz zugeparkt vorfindet und dann selbst mit dem Auto dieses Fahrzeug so einparkt, dass der Besitzer nicht wegfahren kann, begeht eine "Nötigung".
Fr, 22. Nov 2013, 12:01 Uhr
Polizei Emmendingen
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