Wer nicht arbeiten will, muss fühlen
Arbeitsamt und Stadtverwaltung kürzen und streichen konsequent die Unterstützung, wenn jemand angebotene Jobs ausschlägt.
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Die Stadtverwaltung zahlt nicht für "Faulenzer": Wer arbeitslos ist und Sozialhilfe beantragt, aber keine gemeinnützige Tätigkeit aufnimmt, erhält keinen Pfennig Hilfe zum Lebensunterhalt. Und in der Kartei des Freiburger Arbeitsamtes finden sich 537 Männer und Frauen, die rein juristisch als "arbeitsunwillig" gelten. Sie lehnten im vorigen Jahr ohne wichtigen Grund eine Arbeit oder eine Qualifizierung ab und mussten daraufhin für zwölf Wochen ohne Arbeitslosengeld auskommen.
Eine Sperrzeit verhängt die Arbeitsbehörde am häufigsten nach einer Kündigung: 1476 Männer und Frauen stiegen im vorigen Jahr freiwillig aus einem Job aus und mussten deshalb zwölf Wochen lang aufs Arbeitslosengeld verzichten. Weitere 56 handelten sich die "Sperre" ein, indem sie eine Qualifizierung ablehnten oder ...