Wer muss die Bahnstrecke sichern?

BGS legt Bericht zum ICE-Unglück vor / Hergang gilt als geklärt / Offen bleibt, wer für Sicherheitsvorkehrungen zuständig ist.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

EFRINGEN-KIRCHEN/ISTEIN. Nach dem ICE-Unglück vom 1. April hat die Bundesgrenzschutzinspektion nun ihre Untersuchungen abgeschlossen und wird ihren Ermittlungsbericht kommende Woche der Staatsanwaltschaft übergeben. Bei dem Unfall war ein Traktor aus einem Rebgrundstück auf die Gleise abgestürzt, hatte einen ICE zum Entgleisen gebracht und letztlich einen Schaden von rund 3 Millionen Euro verursacht.

Hinsichtlich der Unfallursache ergibt sich aus dem Ermittlungsbericht des BGS allerdings nichts Neues im Vergleich zu den bereits kurz nach dem Unglück gemachten Feststellungen. Danach befuhr der Winzer mit seinem Traktor und ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel