Wer Einnahmen hat, soll bezahlen
Die neue Hallengebührenordnung trifft nicht die Vereine.
HERRISCHRIED (am). Private Anbieter von Kursen oder Lehrgängen, die in der Schule oder anderen Gemeindegebäuden stattfinden, sollen künftig an die Gemeinde ein Benutzungsentgelt entrichten, wenn sie von ihren Kursteilnehmern einen finanziellen Beitrag verlangen. Zu dieser Auffassung gelangte der Gemeinderat Herrischried am Montagabend in einer Vorberatung des Gebührenthemas mit einem mehrheitlichen Votum.
Die konkrete Gebührenfestlegung soll aber erst in einer der nächsten Ratssitzungen per Beschluss erfolgen, wie festgelegt wurde. Auf Wunsch mehrerer Räte wird die neue ...