Wer darf in die Kapelle?
Am ersten Verhandlungstag im Tennenbach-Streit gab es noch kein Urteil.
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. Wofür darf ein früherer Sakralraum genutzt werden? Sind es nur kirchliche Handlungen wie etwa Gottesdienste oder Taufen? Und wie steht es mit geistlicher Musik? Darf ein sogenannter profanisierter Raum wie die Tennenbacher Kapelle auch für Podiumsdiskussionen oder Ausstellungen benutzt werden? Und wer entscheidet darüber? Diese Fragen wurden am Donnerstagmorgen vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg erörtert. Das Urteil steht aus.
Die kleine Kapelle im Tennenbacher Tal gehört dem Land Baden-Württemberg (BZ vom 23. Mai). Geklagt hat jetzt der im Jahr 1963 gegründete Verein Humanistische Union um ...