Wer darf in die Kapelle?

BZ-Plus Am ersten Verhandlungstag im Tennenbach-Streit gab es noch kein Urteil.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

. Wofür darf ein früherer Sakralraum genutzt werden? Sind es nur kirchliche Handlungen wie etwa Gottesdienste oder Taufen? Und wie steht es mit geistlicher Musik? Darf ein sogenannter profanisierter Raum wie die Tennenbacher Kapelle auch für Podiumsdiskussionen oder Ausstellungen benutzt werden? Und wer entscheidet darüber? Diese Fragen wurden am Donnerstagmorgen vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg erörtert. Das Urteil steht aus.

Die kleine Kapelle im Tennenbacher Tal gehört dem Land Baden-Württemberg (BZ vom 23. Mai). Geklagt hat jetzt der im Jahr 1963 gegründete Verein Humanistische Union um ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel