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Wenn Herzklappen versteigert werden

Michael Brendler
  • Mi, 07. März 2007
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Mit dem neuen Gewebegesetz sollen Augenhornhäute und Knochenstücke Arzneimittel werden – und frei gehandelt werden dürfen.

Der Handel mit Organen ist hierzulande klar geregelt. Ein potenzieller Spender wird der Deutschen Stiftung Organtransplantation gemeldet, diese weiht die gemeinnützige Eurotransplant ein, welche den glücklichen Empfänger aus ihrer langen Liste aussucht. Geld spielt keine Rolle: Allein Wartezeit und Gesundheitszustand der Patienten entscheiden, wer auf eine neue Niere oder ...

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