Wenn es an Rechtsbewusstsein mangelt
Bewährungsstrafe für 58-Jährigen wegen Sachbeschädigung, nachdem dieser aus Wut Autos seines früheren Chefs beschädigte.
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BAD SÄCKINGEN-WALLBACH. Ein 58-jähriger Mann musste sich vor dem Amtsgericht Bad Säckingen wegen wiederholter mehrfacher Sachbeschädigung verantworten. Richter Stork verurteilte ihn zu gemeinnütziger Arbeit und einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung, weil sich der Angeklagte nach seinem Dafürhalten uneinsichtig gezeigt hatte.
Staatsanwalt Sandro Dietrich und Richter Rupert Stork sahen es trotz fehlender Zeugen als erwiesen an, dass sich der Mann während der Weihnachtsfeiertage 2016 auf das Firmengelände seines ehemaligen Arbeitgebers geschlichen und zwei Autos beschädigt hatte. Beide Fahrzeuge wurden verkratzt, bei ...