Wenn einer eine Reise tut...
DER EXPERTE ZUM THEMA: Reisekosten, die nur teilweise beruflich bedingt sind, können anteilig steuerlich geltend gemacht werden.
Monika Väth
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LÖRRACH. "Wenn einer eine Reise tut...": Dieses Zitat von Matthias Claudius passt zu einem mit Spannung erwarteten Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) bezüglich der Abzugsfähigkeit von Reisekosten, die nicht vollständig beruflich bedingt sind. Die Entscheidung wurde am 21. September gefällt und wird sicherlich von vielen Steuerpflichtigen mit Begeisterung aufgenommen. Es erlaubt gemischt veranlasste, also nicht rein beruflich sondern auch teilweise privat begründete Reisekosten, anteilig als Werbungskosten anzusetzen.
Doch beginnen wir dort wo alles angefangen hat, in Las Vegas. Dort fand vor mittlerweile 16 Jahren ein Kongress statt, an dem auch ein Angestellter aus Deutschland teilnahm. Die Tagung dauerte vier Tage, der Aufenthalt jedoch eine Woche. Er hatte die Möglichkeit genutzt und drei Tage privat in der Stadt verbracht. Wieder zurück in Deutschland ...