Wenn die Liebe hinfällt
Amtsgericht Müllheim verurteilt einen geständigen Stalker zu einer Geldstrafe auf Bewährung.
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MÜLLHEIM. Eine Geldstrafe auf Bewährung kann ein Appell zur Selbsterziehung sein. Diese Form hat der Müllheimer Amtsgerichtsdirektor Martin Graf in seinem Urteilsspruch gegen einen Stalker gewählt. Der Geständige muss die auferlegten 40 Tagessätze nur bezahlen, wenn er innerhalb der auf zwei Jahre festgelegten Bewährungszeit rückfällig wird. Das Bußgeld, 1500 Euro an eine gemeinnützigen Einrichtung, wurde aber sofort fällig.
Angeklagt war außer den mehrfachen Nachstellungen auch "üble Nachrede". Dieser Punkt wurde aber im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung fallen gelassen.Die ungewöhnliche Geschichte seines ...