Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert von Gewässern Durchgängigkeit, also zum Beispiel Fischtreppen an Wehren. Die Realisierung im Bereich der Elz und Wilden Gutach erweist sich als schwierig.
Ursprünglich sollte schon 2023 der Weg frei sein für Fische, Flüsse möglichst weit aufwärts und abwärts durchqueren zu können. Die Umsetzung dieser Vorgabe der Europäischen Union hat eine Verlängerung bis 2027 bekommen. Aber ob dieser Termin im Bereich der Elz eingehalten werden kann, ist noch offen.
Der Umbau der ...