Weichenstellung für den Verkehr

Das Verkehrskonzept wird am Dienstag wieder diskutiert / Viele weitere Maßnahmen sollen nun umgesetzt werden.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Mit der Einbahnstraße an der Stadtkirc... dann den Weg über die Werderstraße.    | Foto: Privat
Mit der Einbahnstraße an der Stadtkirche sollte der Verkehr im Residenzbereich reduziert werden, doch immer noch fahren viele die Josefstraße hoch und wählen dann den Weg über die Werderstraße. Foto: Privat

DONAUESCHINGEN (jak). Fünf Tage vor der Kommunalwahl soll die Entscheidung getroffen werden: Wie geht es mit dem Verkehrskonzept weiter? Mehr als ein Jahr nach der Einführung der Einbahnstraße an der Stadtkirche, die so in diesem Bereich die Ausfahrt aus der Stadt verhindert, fehlt in Donaueschingen immer noch die Akzeptanz für diese Maßnahme.

Zwar hatte der Planer immer betont, dass es durchaus Zeit brauchen würde, bis sich die Autofahrer an die Änderung gewöhnt haben, doch nicht nur die jüngste Verkehrszählung hat ergeben, dass die Maßnahme keine so großen Erfolge erzielt hatte, wie erhofft worden waren. Das Ziel, ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel