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Betretungsverbot

Wegen Corona dürfen Angler ihre Angeln nicht mehr auswerfen

Der Teninger, Nimburger und Köndringer Baggersee sind als Freizeitgelände eingestuft und dürfen in Zeiten von Corona nicht betreten werden. Das heißt auch: Dort darf nicht geangelt werden.  

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Die Sperre der Baggerseen gilt auch für Angler.  | Foto: Martin Wendel
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Die Sperre der Baggerseen gilt auch für Angler. Foto: Martin Wendel

Bei den Anglern regt sich Unmut, insbesondere da am Köndringer Baggersee ein für die Allgemeinheit unzugänglicher Bereich den Anglern zur Verfügung steht.

Das Verbot wurde für alle Baggerseen auf der Teninger Gemarkung, bis auf die beiden Waldseen, von der Gemeinde als Ortspolizeibehörde erlassen. Angler verstehen das ...

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