Wasserpreis steigt, Abwasser wird günstiger
Rückwirkend zum Jahresbeginn ändern sich nach jüngstem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss in Gottenheim die Gebührensätze für Wasser und für Abwasser. Kosten sollen gedeckt, aber keine Gewinne erzielt werden.
Bei der Wasserversorgung gehe es darum, eine kostendeckende Gebührenobergrenze zu ermitteln, erläuterte Robert Häuser, Geschäftsführer von Schmidt und Häuser, der per Video-Schalte an der Sitzung teilnahm. Auch wenn eigentlich gesetzlich erlaubt, solle die in einem Eigenbetrieb organisierte Wasserversorgung von Gottenheim aus steuerlichen Gründen keinen Gewinn erwirtschaften. Daher seien in die Berechnung nur anfallende Zinsen fürs Fremdkapital aufgenommen worden, jedoch keine Zinsen fürs Eigenkapital. Neben den Abschreibungen für bestehende Anlagen habe man für den neuen Kalkulationszeitraum auch neu gebaute Leitungen und Anlagen in der Bilanz des Eigenbetriebes aktivieren müssen, erklärte Häuser. Dadurch erhöhten sich auch die Kosten. Vieles andere in der Kalkulation, wie zum Beispiel der zukünftige Wasserverbrauch, könne nur über Schätzungen und Prognosen abgebildet werden.
Auch wenn das Wasser etwas teurer werde, der Kubikmeter kostet jetzt 1,94 Euro statt bisher 1,75 Euro, handle es sich doch um eines der am besten überwachten Lebensmittel, betonte der Bürgermeister. Man habe in der Gemeinde zum einen die Betriebsführung durch die Einbeziehung der Badenova verändert, zum anderen seien hohe Investitionen ins Netz und die Filteranlagen notwendig gewesen. Doch jetzt, sagt Riesterer, sei man gut und modern aufgestellt.
Beim Abwasser, bei dem kein Gewinn erwirtschaftet werden dürfe, sei die Kalkulation etwas komplizierter, informierte Geschäftsführer Häuser. Auch für das Abwasser, für das es in Gottenheim auch einen Eigenbetrieb gibt, seien die Gebühren zuletzt für die Jahre 2022/23 neu berechnet worden. Aufwändiger würden die Kalkulationen, weil es oft getrennte und manchmal auch noch gemischte Systeme für Schmutz- und Oberflächenwasser gebe, manche Anlagen würden jedoch für beide Abwasserarten vorgehalten. So müssten Ausgaben und Abschreibungen auf die unterschiedlich berechneten Abwassergebühren für Schmutz- und Oberflächenwasser jeweils individuell zugeordnet werden.
Nach aktueller Kalkulation, sagt Häuser, läge die kostendeckende Obergrenze fürs Schmutzwasser bei 1,94 Euro. Da es aber noch Überschüsse aus den Vorjahren gebe, die zeitnah ausgeglichen werden müssten, reduziere sich der Betrag auf 1,66 Euro. Das entspricht exakt dem für die Jahre 2022/23 erhobenen Gebührensatz. Der Preis für Oberflächenwasser reduziert sich sogar, statt bisher 73 Cent je versiegeltem Quadratmeter Grundstück müssen künftig nur noch 56 Cent entrichtet werden.
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