Wassergebühr: Erfolg für Hausen
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gibt der Gemeinde im Rechtsstreit um die Frage des Gewinnausgleichs Recht.
HAUSEN. Im Rechtsstreit um Wassergebühren hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Klage eines Bürgers gegen die Gemeinde Hausen endgültig abgewiesen und widerspricht dem Urteil des Verwaltungsgerichts. Dieses hatte sich dem Vorwurf einer mangelhaften Gebührenkalkulation angeschlossen und beanstandet, dass Überschüsse nicht ausgeglichen worden seien.
Auslöser war ein Gebührenbescheid über eine Wassergebühr für 2001 in Höhe von 158,24 Euro. Der Bürger legte im Februar 2002 Widerspruch ein, weil die Gemeinde Überdeckungen ...