Wirtschaft

Was verändert der Mindestlohn für die Zeitarbeiter in Freiburg?

Zeitarbeitsbranche: Lohnuntergrenze per Gesetz gilt ab Januar für 3300 Menschen in der Region.  

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1,5 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Raum Freiburg sind derzeit Zeitarbeitnehmer. Foto: Ingo Schneider

Dass die Bundesregierung nun beschlossen hat, von Januar an solle in Westdeutschland für Zeitarbeitnehmer ein gesetzlicher Mindestlohn von 7,89 Euro pro Stunde gelten, dürfte in der Praxis wenig ändern. Denn, so sagen Zeitarbeitsunternehmer aus Freiburg, schon bisher hätten die Betriebe nur die Wahl gehabt zwischen der Anwendung eines Tarifvertrags – mit einem Entgelt in der untersten Lohngruppe in Höhe des kommenden Mindestlohns – oder des Equal-Pay-Prinzips. Danach müssen Zeitarbeitnehmer so bezahlt werden wie Stammbeschäftigte.

"Soweit ich das beurteilen kann, ändert der nun beschlossene Mindestlohn für praktisch alle Zeitarbeitsunternehmen hier in Freiburg nichts", sagt Andreas Schubert, einer von zwei ...

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Schlagworte: Andreas Schubert, Rainer Steckmeister, Hanspeter Fakler

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