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Verbraucherschutz

Was tun bei Ärger im Skiurlaub?

Grüne Hügel statt weißer Berge, ein muffiges Hotel – und dann fährt auch noch kein Lift, weil das Wetter verrücktspielt. Was sind Mängel, für die Reisende Ansprüche geltend machen können?  

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Pech gehabt: Lawinengefahr gilt nicht als Reisemangel.  | Foto: Frank Rumpenhorst (dpa)
Pech gehabt: Lawinengefahr gilt nicht als Reisemangel. Foto: Frank Rumpenhorst (dpa)
Schnee ohne Ende, super präparierte Pisten, eine schöne Unterkunft: So könnte er aussehen, der perfekte Skiurlaub. Doch manchmal folgt vor Ort die Ernüchterung. Grüne Hügel statt weißer Berge, ein muffiges Hotel weitab vom Dorfzentrum – und dann fährt auch noch kein Lift, weil das Wetter verrücktspielt. Ärgerlich ist das ...

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