Was nicht unter die Räder kommen sollte
Windpark Rohrenkopf: Die BZ hat sich angeschaut, wie die Eingriffe in die Natur ökologisch ausgeglichen und betroffene Arten geschützt werden sollen.
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GERSBACH. Sind die Einsprüche gegen die Genehmigung für den Windpark Rohrenkopf ein laues Lüftchen oder droht ein handfester Sturm? Das wird sich Anfang Februar weisen, wenn das Verwaltungsgericht Freiburg entscheidet. Dabei wird es unter anderem um Wirtschaftlichkeit gehen, aber auch um Natur- und Artenschutz. Die BZ hat sich daher einmal näher angeschaut, welche Arten betroffen wären, welche Vorgaben das Landratsamt erlässt, um sie zu schützen, wie der ökologische Ausgleich geregelt ist – und was Kritiker sagen.