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Was ist am Gratisparken illegal?

Marlies Jung-Knoblich
  • Do, 24. Juli 2003
    Schopfheim

     

"Brötchentaste" für Parkautomaten und die Gesetzeslage: Viel Bürokratie um Parkgebühren / Städtetag tritt für Änderung ein.

SCHOPFHEIM. Irgendwie typisch: Wenn es schon mal was umsonst geben soll, was "Otto Normalverbraucher" das Leben erleichtert, dann ist es ungesetzlich. Mit dem Verweis darauf, dass die Straßenverkehrsordnung die so genannte "Brötchentaste" in Parkscheinautomaten, die es erlauben würde, zum Beispiel 30 Minuten umsonst zu parken, nicht erlaubt, stellte der Gemeinderat eine diesbezügliche Entscheidung bis zur Klärung der Gesetzeslage zurück.

Was soll am kostenlosen Kurzzeitparken illegal sein? Und was sagt die Straßenverkehrsordnung im Klartext? In Paragraf 6 a des Straßenverkehrsgesetzes (Gebühren) steht es schwarz auf weiß: "Soweit das Parken auf öffentlichen Wegen und ...

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