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Corona & Verträge

Was gilt für Mitgliedsbeiträge, Umtausch, Gutscheine und Co.?

Das neue Coronavirus sorgt dafür, dass viele derzeit unfreiwillig auf einiges verzichten müssen – zum Beispiel auf das Training im Fitnessstudio. Müssen Betroffene weiter dafür zahlen?  

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Zahlungen an das Fitness-Studio: Mitgl...solange ein Sportclub geschlossen hat.  | Foto: Jonas Walzberg (dpa)
Zahlungen an das Fitness-Studio: Mitgliedsbeiträge müssen nicht unbedingt gezahlt werden, solange ein Sportclub geschlossen hat. Foto: Jonas Walzberg (dpa)
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus legen viele Bereiche des öffentlichen Lebens derzeit lahm. Damit können Verbraucher viele Dinge nicht in Anspruch nehmen, für die sie eigentlich Geld gezahlt haben – zum Beispiel für Veranstaltungen oder das Fitnessstudio. Was tun? Antworten auf wichtige Fragen:
Muss der Beitrag für das ...

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