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Fragen und Antworten

Was die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Praxis bedeutet

BZ-Abo In Kliniken, Pflegeheimen oder Arztpraxen gilt jetzt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Es dürfen dort nur noch Geimpfte oder Genesene arbeiten. So einfach das klingt, so kompliziert ist die Umsetzung.  

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Als genesen gilt man derzeit drei Monate lang nach dem ersten positiven Test.  | Foto: Rolf Vennenbernd (dpa)
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Als genesen gilt man derzeit drei Monate lang nach dem ersten positiven Test. Foto: Rolf Vennenbernd (dpa)
In welchen Einrichtungen gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht?
Im Infektionsschutzgesetz sind rund 20 Arten von Einrichtungen aufgeführt. Dazu gehören etwa im medizinischen Bereich Krankenhäuser, Reha- und Entbindungseinrichtungen sowie Praxen von Ärzten, Logopäden oder Psychotherapeuten, im Pflegebereich Pflegeheime und Pflege- oder ...

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