Arbeitsrecht
Was Beschäftigte tun können, wenn der Lohn ausbleibt
Wenn der Arbeitgeber nicht zahlen kann oder will, muss man nicht einfach brav weiterarbeiten. Angestellte können dann ihre Leistung verweigern – und der Lohnanspruch besteht trotzdem weiter.
Fr, 28. Jun 2019, 19:21 Uhr
Beruf & Karriere
Thema: Mit Gewinn leben
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
![Ist ein nicht nur unerheblicher Betrag...rn ein Leistungsverweigerungsrecht zu. | Foto: Arno Burgi (dpa) Ist ein nicht nur unerheblicher Betrag...rn ein Leistungsverweigerungsrecht zu. | Foto: Arno Burgi (dpa)](https://ais.badische-zeitung.de/piece/0a/6a/64/78/174744696-w-640.jpg)