Was Armut ist, definiert der Staat

Das Ergebnis ist, dass viele alte Menschen trotz der gesetzlichen Grundsicherung auf sehr unsicherem Grund leben müssen.  

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Das Ehepaar S. begreift die Welt nicht mehr. Die Stadt K. verlangt von ihnen, in eine billigere Wohnung umzuziehen, weil die Mietwohnung für sie als Grundsicherungsempfänger unangemessen um 70 Euro zu teuer sei.

Herr S., 66 Jahre alt und an Krebs erkrankt, bezieht wegen vielfacher Berufsunterbrechungen nur eine kleine Rente, die durch die Grundsicherung im Alter (GSiG) aufgebessert wird. Das Einkommen von Frau S. aus ihrer Berufstätigkeit übersteigt ihren sozialhilferechtlichen Bedarf. Demzufolge ist der übersteigende Betrag auf den Grundsicherungsanspruch ihres Mannes anzurechnen. Dem Ehepaar bleiben also nur 621 ...

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Schlagworte: Frau H.

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