EU-Recht

Warum das Auslands-Kindergeld nicht gekürzt werden darf

Eigentlich sind sich CDU und SPD einig: Bei in Deutschland arbeitenden EU-Arbeitnehmern, deren Kinder in der Heimat leben, soll das Kindergeld gekürzt werden. Dies aber verstößt gegen EU-Recht.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Das Kindergeld für EU-Ausländer ist umstritten.  | Foto: PhotographyByMK - Fotolia
Das Kindergeld für EU-Ausländer ist umstritten. Foto: PhotographyByMK - Fotolia
Soll der Bundestag ein Gesetz beschließen, das nicht in Kraft treten kann, weil es eindeutig gegen EU-Recht verstößt? Darüber diskutiert derzeit die Bundesregierung. Es geht um die Kürzung des Kindergelds für Kinder, die im ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel