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War der Täter beim Kino-Amoklauf in Aurora zurechnungsfähig?

Rätsel um Geisteszustand: Im Prozess um den Kino-Amoklauf in Aurora geht es um die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten  

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Die Sicht eines Zeichners: Verteidiger...s (Mitte) vor Gericht als schizophren.  | Foto: dpa
Die Sicht eines Zeichners: Verteidiger Daniel King (hinten) beschrieb den Angeklagten James Holmes (Mitte) vor Gericht als schizophren. Foto: dpa

CENTENNIAL (AFP/dpa). Fast drei Jahre nach dem Amoklauf bei einer Premiere des Films Batman im US-Bundesstaat Colorado hat die Hauptverhandlung im Prozess gegen den mutmaßlichen Todesschützen James Holmes begonnen. Holmes erschien am Montag zu den Eröffnungsplädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung im Gericht von Centennial nahe Denver. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob Holmes zur Tatzeit zurechnungsfähig war. Bei einer Verurteilung droht dem 27-Jährigen die Todesstrafe.

Holmes wird beschuldigt, am 20. Juli 2012 in dem Vorort Aurora bei der Premiere des Films "Batman – The Dark Knight Rises" wahllos ins Kinopublikum gefeuert zu haben. Zwölf Menschen ...

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