Beispiel Freiburg

Wann ein homophober Spruch strafbar ist – und wann nicht

BZ-Plus Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz soll Menschen vor Diskriminierung schützen. Doch es hat auch Grenzen, wie ein Fall aus Freiburg zeigt. Es geht um einen schnoddrigen Spruch auf einem Laster.  

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Die Regenbogenflagge steht symbolisch für die Vielfalt der LSBTQI-Community.  | Foto: John Walton (dpa)
Die Regenbogenflagge steht symbolisch für die Vielfalt der LSBTQI-Community. Foto: John Walton (dpa)
"Halt Abstand! Ich bin nicht schwul!" steht auf einem Lkw auf der hinteren Stoßstange. Ein Mann, der hier anonym bleiben möchte, stört sich an dem homophoben Spruch – und wendet sich an das Antidiskriminierungsbüro (AD) Freiburg. Dieses tut, was es kann – doch der Spielraum ist begrenzt.
Annette Joggerst vom AD schreibt ...

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Schlagworte: Annette Joggerst

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