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Wählertäuschung? Gericht prüft Bürgermeisterwahl Alpirsbach

Müssen die Bürger von Alpirsbach erneut einen Rathauschef wählen? Das prüft das Verwaltungsgericht. Für Kläger Sven Christmann geht es um viel - schließlich war er der Wahlsieger.  

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Das Rathaus der Stadt steht im Ortskern von Alpirsbach. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Alpirsbach (dpa/lsw) - Bekannt ist der Schwarzwald-Ort durch sein Bier, doch nun steht er im Mittelpunkt eines Rechtsstreits: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe prüft an diesem Dienstag (ab 10.00 Uhr) die Rechtmäßigkeit der Bürgermeisterwahl in Alpirsbach. Wahlsieger Sven Christmann sieht sich mit Vorwürfen der Wählertäuschung in Hinblick auf sein Dienstverhältnis bei der Polizei konfrontiert. Das Landratsamt Freudenstadt annullierte deshalb die Wahl.

Der Wahlsieger will auf den Rathaussessel

Gegen diesen Bescheid des Amtes klagt Christmann. Bei der Stichwahl in dem 6.000-Einwohner-Ort im Kreis Freudenstadt hatte der parteilose Polizeihauptkommissar Ende April 2024 knapp 56 Prozent der Stimmen erhalten, Amtsinhaber Michael Pfaff gut 44 Prozent. 

Suspendiert oder nicht?

Das Landratsamt hatte nach drei Einsprüchen die Wahl geprüft und war zu dem Schluss gekommen, dass Christmann die Führung der Dienstgeschäfte verboten worden sei - und bezeichnete das als Suspendierung. 

Eine Suspendierung sei eine vorläufige Dienstenthebung, argumentiert hingegen Christmanns Anwalt Patrick Heinemann. Diese liege in dem Fall nicht vor. Dass Christmann im Wahlkampf bestritten hatte, suspendiert zu sein, sei also "objektiv nicht unwahr".

Amt sieht Wähler getäuscht

Die Behörde hatte erklärt, sie habe "gesicherte Informationen erhalten, dass Herrn Christmann schon lange vor Beginn des Bürgermeister-Wahlverfahrens die Führung der Dienstgeschäfte gem. § 39 BeamtStG (Suspendierung) verboten wurde und dass dieses Verbot seither unverändert fortbesteht". 

Christmanns öffentliche Dementis bezüglich einer Suspendierung etwa auf Instagram wertete das Amt als aktive Täuschung der Wähler, die entscheidenden Einfluss auf den Ausgang der Wahl gehabt habe. Auch wegen weiterer Beanstandungen erklärte es die Wahl für ungültig und ordnete eine Neuwahl an.

Das andere Verfahren 

Hintergrund sind Ermittlungen gegen Christmann und andere Beschuldigte wegen möglicher Bestechlichkeit im Rahmen der Beschaffung von Trocknungsschränken für die Polizei. Der Ausgang des Verfahrens beim Landgericht Karlsruhe ist noch nicht bekannt.

Christmann hatte auf seiner Internetseite erklärt, er habe zu keinem Zeitpunkt bestritten, dass er – neben anderen Personen – in ein Ermittlungsverfahren einbezogen sei. "Was meinen eigenen Beitrag zum gesamten Beschaffungsvorgang anbelangt, habe ich ein reines Gewissen und bin restlos davon überzeugt, dass ich stets pflichtgemäß gehandelt habe." 

Wer hat das letzte Wort?

Wann das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe fällt, ist nicht bekannt. Das letzte Wort wäre es möglicherweise ohnehin nicht: Rechtsmittel könnten noch beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim und beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden.

Die Arbeit der Stadtverwaltung in Alpirsbach läuft unterdessen weiter. Die Stadt hatte nach der Wahl-Annullierung erklärt, ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters sorgten dafür, dass alle anstehenden Entscheidungen getroffen werden können.

© dpa‍-infocom, dpa:250126‍-930‍-355555/1

Schlagworte: Sven Christmann, Herrn Christmann, Michael Pfaff

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