Vorwürfe wiegen schwer

Aufsichtsbehörde versucht, eine angebliche Verletzung der Aufsichtspflicht aufzuklären.  

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ORTENAU. Was genau an diesem 16. Juli, einem Donnerstagabend, im Umfeld eines Ortenauer Heims vorgefallen ist, das herauszubekommen ist jetzt Ermittlungsaufgabe der Polizei – und der Stuttgarter Aufsichtsbehörde, des Kommunalverbands für Jugend und Soziales. Fakt ist, dass sich ein noch nicht 16-jähriger Jugendlicher an diesem Tag gegen 18 Uhr Hilfe suchend bei einer Familie in einem Dorf in der südlichen Ortenau gemeldet hat. Warum er dort auftauchte, dazu gehen die Darstellungen des Jungen und der Heimleitung weit auseinander.

Fest steht: Der Jugendliche aus der Pfalz ist in einem Heim untergebracht, das junge Menschen mit Borderline-Persönlichkeitsstörungen betreut. Auch wenn sich die Wissenschaft schwer tut, die Symptome der Abweichungen bei den Betroffenen exakt zu bestimmen, so scheint doch unbestritten, dass es dabei um emotional instabile Menschen handelt, die gegenüber sich ...

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