Thermomix-Urteil

Vorwerk musste nicht über Modellwechsel informieren

Der Hausgerätehersteller Vorwerk war nach einem Urteil nicht verpflichtet, seine Kunden lange im Voraus von dem geplanten Modellwechsel bei dem Luxusküchengerät Thermomix zu informieren.  

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Wer das alte Modell gekauft hat, ärgert sich vielleicht.  | Foto: Rolf Vennenbernd (dpa)
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Schlagworte: Thermomix-Urteil Vorwerk, Stefan Istel

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