Thermomix-Urteil
Vorwerk musste nicht über Modellwechsel informieren
Der Hausgerätehersteller Vorwerk war nach einem Urteil nicht verpflichtet, seine Kunden lange im Voraus von dem geplanten Modellwechsel bei dem Luxusküchengerät Thermomix zu informieren.
dpa
Do, 9. Jan 2020, 13:34 Uhr
Wirtschaft
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