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Vorsatz nicht zu beweisen

Vorwurf des versuchten Mordes fallen gelassen / "Im Zweifel für die Angeklagte".  

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OFFENBURG. Das Landgericht Offenburg verurteilte eine 44-jährige Frau, die in der Silvesternacht 2006 in Appenweier ihren Ex-Freund erheblich verletzt hat, wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, die für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wird. An ihren früheren Partner muss sie 7000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Vorwurf des versuchten Mordes wurde fallen gelassen.

Ein paar Minuten vorher waren die Hände noch gefesselt – immerhin stand bis zuletzt der Vorwurf des versuchten Mordes im Raum. Kurz darauf verließ die 44-jährige Frau und allein erziehende Mutter von vier Kindern als freier Mensch den Gerichtssaal. Sie hatte das Urteil kopfnickend ...

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