Vom Nutzen der Radwege
Ein neues Urteil macht eine Nutzungsabwägung für alle Radstreifen nötig – auch in Freiburg.
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Auf die Verkehrsbehörde der "Fahrradstadt Freiburg" kommt richtig viel Arbeit zu. Mit einem ausgewiesenen Netz von 400 Radweg-Kilometern gilt es nämlich nach einem aktuellen Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig für jeden einzelnen dieser Radwege festzustellen, ob eine "Nutzungspflicht" besteht.
Das Leipziger Gerichtsurteil stellt alle Kommunen vor dieselbe große Aufgabe, zu überprüfen, ob Gefahren bei der Nutzung der Fahrbahn so groß sind, dass zwingend der Radweg als ...