Verzicht auf Umfahrung
Einwände der Behörden führen zu Beschränkung des Plans auf die Gemeindebedarfsflächen.
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HEITERSHEIM (mo). Um für die geplante Sporthalle die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, hatte die Stadt Heitersheim den Bebauungsplan für das Gebiet "Schaffhauser" in die frühzeitige Bürger- und Behördenanhörung geschickt. Für die nun folgende Offenlage wurde der Plan auf die Gemeinbedarfsfläche in der Verlängerung des Schulgeländes reduziert. Auf die Nordumgehung und die Wohnbebauung wurde wegen massiver Einwände vorläufig verzichtet.
In einer kritischen Anmerkung verwies das Amt für Bauleitplanung und Bauordnung im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald darauf, dass die östliche ...