Wehrdienst
Verweigern ist immer noch möglich
Johannes Maier (Waldkirch)
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Dieser Debattenbeitrag hat mich aufgebracht. Denn er löst bei mir die Assoziation aus, Artikel 4(3) unseres Grundgesetzes habe keine Geltung mehr. Dort heißt es: "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden." Zwar haben der 20. Deutsche Bundestag und der Bundesrat zuletzt in Windeseile das Grundgesetz geändert, den Artikel 4(3) haben sie aber nicht abgeschafft!
Als kirchlicher Verfahrensbeistand für Kriegsdienstverweigerer, der diese Aufgabe vom Landesbischof der Evangelischen Kirche in Baden einst für 12 Jahre übertragen bekommen hat, lege ich großen Wert darauf, dass auch die junge Generation von Frauen und Männern, die künftig erfasst werden sollen, erfahren: Verweigern ist immer noch möglich. Und ich halte es für notwendig, die junge Generation darüber aufzuklären, warum das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung in unser Grundgesetz aufgenommen wurde. Die Verfasser haben es in einen Zusammenhang gestellt mit dem Anspruch auf Freiheit des Glaubens und des Gewissens, vgl. Art. 4(1) GG.
Anna Haag aus Stuttgart, Schriftstellerin und SPD-Politikerin, die seit der Weimarer Zeit für Frauenrechte eingetreten ist, hat dieses Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung gegen Widerstände durchgesetzt. Sie und ihr Mann haben zur Gruppe der Widerständigen und Verfolgten in der NS-Zeit gehört. Sie haben überlebt. Anna Haags Anliegen war, den Menschen, die dieses Grundrecht für sich in Anspruch nehmen, für alle Zukunft Schutz zu bieten. Sie hat damit an alle diejenigen gedacht, die sich militaristischen Tendenzen entgegengestellt haben.
Johannes Maier, Waldkirch