"Vertraglich festlegen"
BZ-Interview mit Lärmberater Gerold Wittstock über Schallschutz beim Bauen.
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Beim Hausbau wird der Schallschutz durch die DIN 4109 geregelt. Diese gilt jedoch nur als Mindestanforderung zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren. Unser Mitarbeiter Matthias Maier wollte von dem Freiburger Ingenieur und Lärmberater Gerold Wittstock wissen, worauf es beim Schallschutz in den eigenen vier Wänden ankommt.
BZ: Sollte man sich als Hausbauer oder Sanierer nach den Vorgaben der DIN 4109 richten?Wittstock: Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, welche den Tenor in der aktuellen Rechtsprechung ...