Verteidiger für Freispruch
Staatsanwaltschaft fordert im Raserprozess dreieinhalb Jahre Haft / Nebenklage: Vorsatz.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
EMMENDINGEN/FREIBURG. Folgt das Gericht im Raserprozess den Plädoyers der Verteidiger, wäre der angeklagte 25-jährige Angeklagte freizusprechen. Folgen die Richter der Nebenklage, wäre der Zeitsoldat wegen Vorsatzes zu bestrafen. Teilt das Gericht die Auffassungen des Staatsanwalts, wäre er wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Tötung in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren zu verurteilen.
Am kommenden Freitag um 12 Uhr will die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg das Urteil verkünden. Bis dahin werden sowohl die Mutter der bei dem tödlichen Unfall am 23. Januar 2012 auf der B 3 bei Denzlingen völlig schuldlos ums Leben gekommenen ...