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DSGVO

Verstoßen Namen an Klingelschildern gegen den Datenschutz?

Das Namensschild an der Türklingel könnte plötzlich die Privatsphäre des Mieters verletzen. Datenschützer halten das für unsinnig. Eigentümer-Verbände fordern Klarheit vom Gesetzgeber.  

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Verletzt der Name an der Türklingel plötzlich die Privatsphäre des Mieters?  | Foto: dpa
Verletzt der Name an der Türklingel plötzlich die Privatsphäre des Mieters? Foto: dpa
Verstößt das Klingelschild eines Mieters an der Haustür gegen die Datenschutzgrundverordnung? Über diese Frage ist ein heftiger Streit entbrannt. Der Immobilien-Eigentümerverband Haus&Grund empfiehlt der "Bild-Zeitung" zufolge aktuell seinen Mitgliedern, vorsorglich die Namensschilder zu entfernen. Nur so könne sichergestellt sein, dass die Privatsphäre der Mieter gewährleistet und ...

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