BGH

Versicherte können alte Lebensversicherungen nicht widerrufen

Karlsruhe. Viele Deutsche sorgen mit einer Lebensversicherung für ihr Alter vor. Doch so mancher würde den Vertrag später am liebsten ungeschehen machen. Das geht aber nicht einfach so, hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Jahre nach Vertragsschluss könne man den Vertrag nicht einfach rückgängig machen und die eingezahlten Prämien zurückverlangen.  

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Um das Widerspruchsrecht und damit um die mögliche Rückabwicklung von Lebensversicherungen, die nach dem sogenannten Policenmodell zustande gekommen sind. Dabei erhielt der Kunde sämtliche ...

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Schlagworte: Barbara Mayen

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