Mit Gewinn leben
Verpackungen dürfen nicht mehr Ware vortäuschen, als sie enthalten
Das regelt das Eichgesetz. Ab wann eine Verpackung aber juristisch eine Mogelpackung ist, dafür gibt es keine konkreten Vorgaben. Doch es gibt eine Faustregel.
Sa, 21. Sep 2013, 0:00 Uhr
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