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Serie "Was wir glauben" (2)

Die Vermessung des Glaubens

Hirnforscher können religiöse Erlebnisse sichtbar machen. Auch andere Wissenschaftler untersuchen das Phänomen – ihre Ergebnisse polarisieren. Und was meinte Martin Luther mit der Sünde des "In-sich-verkurvt-Seins"?  

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Ulrich Schnabel  | Foto: Nicole Sturz / Die Zeit
Ulrich Schnabel Foto: Nicole Sturz / Die Zeit
Vor einigen Jahren kam es in der rumänischen Stadt Timisoara zu einem kuriosen Prozess: Ein Mörder wollte Gott vor Gericht verklagen. "Während meiner Taufe bin ich einen Vertrag mit dem Beschuldigten eingegangen, der mich vor dem Bösen bewahren sollte", schrieb Mircea Pavel in seiner Klageschrift. Doch Gott habe seinen Teil dieses Vertrags nicht eingehalten; deshalb müsse er, Pavel, nun eine zwanzigjährige Haftstrafe absitzen. Dafür wollte er "den genannten Gott, wohnhaft im Himmel und in Rumänien vertreten durch die orthodoxe Kirche", haftbar machen. Das Gericht zeigte sich allerdings wenig beeindruckt. Gott sei keine juristische Person und habe nicht einmal eine Adresse, argumentierte die Staatsanwaltschaft. Die Klage wurde deshalb postwendend abgewiesen.
Der Fall verdeutlicht, dass Verpflichtungen im religiösen Bereich stets nur vom Menschen ausgehen können, niemals jedoch vom Gegenstand des menschlichen Glaubens. Gott gibt keine Garantie, er unterliegt nicht der Logik eines ...

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