Account/Login

Vermachen, vererben oder stiften

Worauf Erblasser achten müssen, wenn sie mit dem eigenen Nachlass per Testament Gutes tun möchten.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wer mit dem Nachlass Gutes tun möchte,...s im Testament detailliert festhalten.  | Foto: fotolia.com/Gina Sanders
Wer mit dem Nachlass Gutes tun möchte, sollte das im Testament detailliert festhalten. Foto: fotolia.com/Gina Sanders

Nicht immer müssen es die Angehörigen sein, die im Fall des eigenen Todes alles erben. Den Nachlass kann man auch per Testament für einen guten Zweck einsetzen. Damit dieser Wunsch in Erfüllung geht, ist eines wichtig: "Ein unmissverständlich geschriebenes Testament", sagt Susanne Anger von der Berliner Initiative "Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum".

Gestaltung des Testaments
Es reicht, wenn das Testament handschriftlich verfasst und mit Datum und Unterschrift versehen ist. Theoretisch kann man seinen gesamten Nachlass einer gemeinnützigen Organisation zukommen lassen. "Dann stehen den Hinterbliebenen aber oft Pflichtteilsansprüche ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel