Vermachen, vererben oder stiften
Worauf Erblasser achten müssen, wenn sie mit dem eigenen Nachlass per Testament Gutes tun möchten.
Sabine Meuter (dpa)
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Nicht immer müssen es die Angehörigen sein, die im Fall des eigenen Todes alles erben. Den Nachlass kann man auch per Testament für einen guten Zweck einsetzen. Damit dieser Wunsch in Erfüllung geht, ist eines wichtig: "Ein unmissverständlich geschriebenes Testament", sagt Susanne Anger von der Berliner Initiative "Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum".
Gestaltung des TestamentsEs reicht, wenn das Testament handschriftlich verfasst und mit Datum und Unterschrift versehen ist. Theoretisch kann man seinen gesamten Nachlass einer gemeinnützigen Organisation zukommen lassen. "Dann stehen den Hinterbliebenen aber oft Pflichtteilsansprüche ...