Verhinderungsinstrument gesucht
Gemeinderat informiert sich über eine baurechtliche Gestaltungssatzung / Denkbar aber nur für die Ortskerne.
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LENZKIRCH. Immer wieder längere Diskussionen über Dachformen auf Garagen haben im Gemeinderat den Wunsch aufkeimen lassen, Infos über eine Gestaltungssatzung zu hören. Diplomingenieurin Stefanie Burg trug diese vor und kam zum Fazit, für historische Bereiche in Ortskernen, wo es keinen Bebauungsplan gebe, dies Sinn machen würde. Eine, die ganze Gemeindefläche abdeckende baurechtliche Gestaltungssatzung wäre rechtlich sicher schwierig und würde die Satzung angreifbar machen, sagte die Expertin von der FSP Stadtplanung aus Freiburg.
Eine Gestaltungssatzung ist ein rechtliches Instrument, um attraktive Bereiche einer Gemeinde vor baulicher Verunstaltung zu schützen. Diese kann die örtlichen Bauvorschriften regeln, wie Dachlandschaften beispielsweise. Weitere ...