Vergnügen braucht Regeln

Vergnügungsstättenkonzept wird zunächst im Gebiet "südlich Teichstraße" in die Praxis umgesetzt.  

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Für das Haus Teichstraße 7 ist die Gen...nkonzepts der Bebauungsplan geändert.   | Foto: Sabine Ehrentreich
Für das Haus Teichstraße 7 ist die Genehmigung einer Spielhalle beantragt. In diesem Quartier wird aber zunächst auf Basis des neuen Vergnügungsstättenkonzepts der Bebauungsplan geändert. Foto: Sabine Ehrentreich

LÖRRACH. Im Dezember hat der Gemeinderat das gemeinsame Vergnügungsstättenkonzept für Lörrach und Weil am Rhein beschlossen, auf dieser Basis wird jetzt konkret gehandelt. Zunächst für das innerstädtische Quartier südlich der Teichstraße wird der Bebauungsplan so geändert, dass die Zulassung von Spielhallen und anderen Vergnügungsstätten dem Konzept folgt. Im Gemeinderat war man einhellig dafür.

Die Stadt kann nicht einfach nach Gutdünken derlei Einrichtungen die Zulassung verweigern, machte Walther Schwenzer, Leiter des Fachbereichs Stadtplanung/ Baurecht/ Umwelt, ...

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