"Vergleich nicht zustimmungsfähig"
Streit um Bauplanungen im Ortsteil Hürrlingen noch nicht zu den Akten gelegt / Landgericht legt Einigungsvorschlag vor.
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ÜHLINGEN-BIRKENDORF. Ob der Bauamtsleiter der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf (Anton Schmidt) seine Tätigkeit zur Verfolgung eigener Interessen bei der Ausweisung eines neuen Baugebiets im Ortsteil Hürrlingen missbraucht hat oder nicht, war Anfang Mai Gegenstand einer öffentlichen Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht in Waldshut. Richter Martin Hauser legte den Beteiligten in der "Ehrenschutzklage" einen Vergleichsvorschlag vor, der vom Beklagten (Tobias Kienle) jedoch nicht zustimmungsfähig sei.
Worum geht es nun in dem Rechtsstreit: Anton Schmidt, der in Hürrlingen ein Grundstück besitzt, wandte sich mit dem Wunsch an Bürgermeister Thomas Fechtig, einen Teil seines damals noch ungeteilten Grundstücks über eine neue Straße zu erschließen, die teilweise über Gemeindegrund führen sollte. In einem Erschließungsvertrag sollte sich ...